Kosten
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei allen Notaren gleich. Grundsätzlich bestimmen sich die Notarkosten nach dem Wert eines Rechtsgeschäfts. Bei einem Kaufvertrag betimmt sich der Wert regelmäßig nach dem Kaufpreis, bei anderen Rechtsgeschäften (z. B. Testament oder Ehevertrag) ist regelmäßig das sogenannte Nettoreinvermögen maßgeblich.
Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Hierfür entstehen also keine gesonderten Kosten.
Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.
Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.