Beglaubigung
In der Rechtspraxis ist die Verwendung vieler Dokumente an ihre notarielle Beglaubigung gebunden. Diese Beglaubigungen dienen dazu, die Authentizität eines Dokuments (bei der Abschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit einer Unterschrift (bei der Unterschriftsbeglaubigung) zu bestätigen. Als Notar bestätige ich in solchen Fällen entweder, dass eine Abschrift mit ihrem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine spezifische Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat.
IHR ANSPRECHPARTNER IN ERLANGEN
Dr. Carl Michael Niemeyer
Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team berate ich Sie in allen notariellen Angelegenheiten. Damit können Sie sicher sein, dass alles nach Ihren Vorstellungen abläuft und rechtssicher geregelt ist. Bei Fragen stehen ich und mein Team Ihnen gerne zur Verfügung.